Ärzte exzellent beraten

Beratungskompetenz für Heilberufler

Fragestellung und Sachverhalt
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen HNO-Arzt, der 17 Jahre nach dem Tod eines neunjährigen Jungen infolge einer unzureichend überwachten Nasenoperation zu einer Geldstrafe von 66.000 Euro verurteilt wurde, bestätigt, wodurch diese Strafe aufgrund der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt gilt.

 

Verhandelter Fall

  • Der zentrale Sachverhalt dreht sich um den Tod eines neunjährigen Jungen infolge einer Nasenoperation, die im Jahr 2007 von einem Hamburger HNO-Arzt durchgeführt wurde. 
  • Nach der Operation, bei der eine Laserconchotomie (Nasenmuschelverkleinerung via Laser) durchgeführt wurde, blieb der Junge im Aufwachraum unüberwacht und zeigte nach zehn Minuten keine Atmung mehr. 
  • Trotz einer erfolgreichen Reanimation erlag der Junge eine Woche später den Folgen einer schweren Hirnschädigung, die durch Sauerstoffmangel aufgrund einer Blutung verursacht wurde, welche die Atemwege verstopfte. 
  • Es stellte sich heraus, dass die Überwachung des Patienten, insbesondere die Kontrolle der Sauerstoffsättigung, nicht nur in diesem Fall, sondern regelmäßig in der Praxis unterlassen wurde, obwohl dies dem ärztlichen Standard entspricht.
  • Der Fall wurde durch eine wiederholte Unterbrechung und Wiederaufnahme der Ermittlungen geprägt. Die Staatsanwaltschaft stellte zunächst die Ermittlungen ein, nahm sie jedoch nach einer Strafanzeige im Jahr 2011 wieder auf, nur um sie 2013 erneut einzustellen. 
  • Die Eltern des verstorbenen Jungen setzten schließlich in einem Klageerzwingungsverfahren durch, dass der Fall vor Gericht gebracht wurde. Dies erforderte die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts, bevor das Landgericht Hamburg im Juni 2023 ein Urteil fällte. 
  • Der HNO-Arzt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 440 Euro, insgesamt 66.000 Euro, verurteilt. Das Gericht stellte zudem fest, dass aufgrund der langen Verfahrensdauer die Strafe als bereits vollstreckt gilt.

 

Entscheidung und Konsequenzen

  • Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am 1. Juli 2024 die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass die Geldstrafe von 66.000 Euro gegen den HNO-Arzt rechtskräftig ist. 
  • Der BGH stellte fest, dass das Urteil keine Rechtsfehler zu Ungunsten des Arztes enthält. 
  • Da weder die Staatsanwaltschaft noch die Eltern des verstorbenen Jungen Revision eingelegt hatten, wurde keine härtere Strafe in Betracht gezogen. 
  • Damit gilt das Urteil des Landgerichts Hamburg als rechtskräftig. 
  • Die Entscheidung, dass die Geldstrafe wegen der überlangen Verfahrensdauer als vollstreckt gilt, wurde ebenfalls bestätigt. Dies bedeutet, dass der Arzt keine weiteren Konsequenzen mehr zu befürchten hat und der Fall somit endgültig abgeschlossen ist.