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Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebracht werden soll, steht vor erheblichen Hürden. Ein Leitungsvorbehalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verzögert aktuell den Fortschritt der Reform. Besonders die geplante Änderung, die es ermöglichen würde, Apotheken ohne die ständige Anwesenheit eines approbierten Apothekers zu betreiben, sorgt derzeit für Widerstand.

  • Das BMBF hat offiziell einen Leitungsvorbehalt gegen das Vorhaben eingelegt, der insbesondere die Einführung von § 3a der Apothekenbetriebsordnung betrifft: Geplant ist, dass pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Pharmazieingenieure Apotheken in Abwesenheit eines Apothekers leiten können, sofern dieser per Telepharmazie verfügbar ist. Eine Anwesenheit der Inhabers wäre nur noch für mindestens acht Stunden pro Woche vorgeschrieben.
  • Laut BMBF wird derzeit geprüft, ob Apotheker weiterhin die persönliche Verantwortung in den Filialapotheken tragen sollten. Eine Entscheidung steht noch aus, und ein Kabinettsbeschluss am 21. August ist unsicher.
  • Widerstand kommt indes nicht nur von der Apothekerschaft, die um das Fremd- und Mehrbesitzverbot fürchtet, sondern auch vom Bundesjustizministerium (BMJ), das noch an einer Rechtsprüfung arbeitet. Auch verfassungsrechtliche Bedenken wurden von Udo di Fabio, einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter, vorgebracht.
  • Finanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte ebenfalls Ablehnung gegenüber der "Apotheke light". Die FDP unterstützt in dieser Frage die Position der Apothekerschaft.
  • Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in letzter Instanz entscheiden.