Neuer Grouper für Krankenhausreform: 12.000 Seiten zur Zuordnung von Leistungsgruppen
Software soll stationäre Fälle in 65 Leistungsgruppen einteilen; Kliniken erhalten erste Planungssicherheit
05.02.2025
Mit dem neuen Grouper, einem zentralen Element der Krankenhausreform, wird die Zuordnung stationärer Fälle zu 65 Leistungsgruppen festgelegt. Kliniken können damit bereits ihre künftigen Leistungen planen, während weitere Rechtsverordnungen zur Umsetzung der Reform vorbereitet werden. Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Kliniken nutzen bereits jetzt sogenannte Grouper-Software, um stationäre Fälle nach dem DRG-System abzurechnen.
- Der neue Grouper für die Krankenhausreform wurde inzwischen fertiggestellt und umfasst 12.000 Seiten mit Informationen zur Einordnung stationärer Behandlungen in 65 Leistungsgruppen.
- Jede erbrachte Behandlung kann einer Leistungsgruppe zugeordnet werden.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete das Handbuch des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) als "unbürokratisches System", da Künstliche Intelligenz (KI) bei der Auswertung helfen könne.
- Das Handbuch soll auf der InEK-Webseite veröffentlicht werden. Ursprünglich war die Fertigstellung für September 2024 geplant.
Funktionsweise des Groupers:
- Die Zuordnung der Fälle hängt unter anderem davon ab, auf welcher Station der Patient hauptsächlich behandelt wurde.
- Ziel der Reform ist eine verstärkte Spezialisierung der Krankenhäuser.
- Verschiedene Softwareunternehmen arbeiten an der Implementierung der Programmieranleitung des Groupers.
- Nach der Zertifizierung durch das InEK können Kliniken die Software nutzen und ihr Leistungsangebot strategisch ausrichten.
Vorbereitung der Krankenhäuser auf die Reform:
- Krankenhäuser können analysieren, welche erbrachten Fälle zu welchen Leistungsgruppen gehören.
- Bereits vor der offiziellen Einführung 2027 können sie ihre Spezialisierung planen.
- Kliniken erhalten frühzeitig Einblick, welche Fachärzte fehlen, um bestimmte Leistungsgruppen abzudecken.
Probleme bei der Umsetzung:
- Die Zuordnung für 5 der insgesamt 65 Leistungsgruppen ist noch nicht vollständig geklärt.
- Insbesondere die Notfallmedizin basiert weiterhin auf den bestehenden Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
- Auch in der Geriatrie sind noch Anpassungen nötig.
- Laut Lauterbach sei dies jedoch unkritisch, da die Abrechnung nach dem neuen System erst 2027 beginnt.
Hintergrund der Krankenhausreform:
- Erstmals werden bundesweit einheitliche Leistungsgruppen eingeführt.
- Neben Vorgaben zur Personalausstattung sind auch Anforderungen an die technische Infrastruktur enthalten.
- Nur Kliniken, die diese Standards erfüllen, dürfen entsprechende Leistungen anbieten.
- Die Bundesländer legen im Rahmen der Krankenhausplanung fest, welche Kliniken welche Leistungsgruppen erhalten.
Weitere Schritte zur Reform:
- Bis Ende März soll die erste Rechtsverordnung zur weiteren Definition der Leistungsgruppen ausgearbeitet werden.
- Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds wird derzeit bearbeitet und soll am 14. Februar im Bundesrat beschlossen werden.
- Die dritte geplante Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen befindet sich noch in der methodischen Entwicklung.
Meinungen zur Reform:
- Heyo Kroemer (Charité-Vorstandsvorsitzender) und Volkmar Falk (Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie) betonen die Notwendigkeit der Reform.
- Laut Falk sorgt der Grouper für mehr Transparenz und ist besonders für das Krankenhauscontrolling wichtig.
- Die Charité will sich für alle 65 Leistungsgruppen bewerben, mit Ausnahme der Darmtransplantationen.
- Die Reform bietet Unikliniken und Maximalversorgern neue Kooperationsmöglichkeiten zur besseren Versorgung.
- Ziel sei es, dass Kooperationspartner mehr Routinefälle übernehmen, während sich die Charité auf komplexe Erkrankungen konzentriert.
- Aktuell sind ca. 33 % der behandelten Fälle an der Charité reguläre Versorgungsfälle, die nicht zwingend in einer Uniklinik behandelt werden müssten.
- Trotz der Fokussierung auf komplexe Fälle bleibt die Vielfalt der Krankheitsbilder wichtig für die medizinische Aus- und Weiterbildung, was durch Kooperationen langfristig gewährleistet werden kann.
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