Krankenhausreform startet ab Januar 2027
Bundesregierung legt neuen Zeitplan fest: Rechtsverordnung bis März 2025, Finanzierung ab 2026 – Fachkrankenhäuser profitieren von erweiterten Kooperationsmöglichkeiten.
16.08.2024
Die geplante Reform des Krankenhaussystems soll laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten ab Januar 2027 in Kraft treten. Das Gesundheitsministerium erklärt, dass die Reform derzeit in parlamentarischen Beratungen behandelt wird.
- Die Rechtsverordnung zur Reform soll bis spätestens 31. März 2025 erlassen werden.
- Bis dahin gelten die 60 Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben, die bereits in der Krankenhausreform von Nordrhein-Westfalen definiert wurden.
- Zusätzlich werden fünf weitere Leistungsgruppen auf Bundesebene eingeführt: Infektiologie, Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Notfallmedizin.
- Fachkrankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und können bestimmte Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern und in Verbünden erbringen, anstatt diese selbst vorhalten zu müssen. Diese Erweiterung soll die Effizienz der stationären Versorgung steigern.
- Die Eckpunkte der Krankenhausreform wurden bereits im Juli 2023 vorgestellt und der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag diskutiert. Ziel von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist es, das Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden.
- Die Finanzierung der Reform soll im Jahr 2026 beginnen und über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Teile des Gesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag landen könnten, bevor eine endgültige Einigung erzielt wird.